Zum Hauptinhalt
Von Landes wegen
Virus und Verordnungen
Georg Mair | 22. Dez 2020 | ff 52/2020
Grafik Verbote

Foto: FF Media

(gm) Die Möglichkeit, einen kleinen Corona-Sonderweg zu gehen, hat der Landtag in das Haushaltsgesetz verpackt. Der Artikel 3ter erlaubt es dem Landeshauptmann, für die Weihnachtsferien eine Verordnung für Südtirol zu basteln, die von der staatlichen abweicht.

Der Unterschied: Man darf sich vom 24. Dezember bis 6. Januar in Südtirol frei bewegen. Von 22 bis 5 Uhr früh gilt eine Ausgangssperre. Wer beruflich, aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Notfalls das Haus verlässt, muss sich mit einer Eigenerklärung bewaffnen. Im restlichen Italien sind die Vorschriften kompliziert. An...

Abo testen

Abonnieren Sie jetzt die ff - und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte

Sie sind bereits Abonnent?