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Dauerthema Griessmair
ff media | 9. Dez 2020 | ff 50/2020
Bürgermeister Roland Griessmair: Darf er gleichzeitig ein Planungsbüro führen?

Foto: Alexander Alber

Unvereinbarkeit: (nd) Darf man gleichzeitig Bürgermeister und Inhaber eines Planungsbüros sein? Ist es zulässig, dass ein Bauingenieur, der auch das Amt eines Bürgermeisters bekleidet, öffentliche Aufträge übernimmt? Andersherum: Muss jemand, der Bürgermeister wird, seine freiberufliche Tätigkeit ruhen lassen?

Diese Grundsatzfragen betreffen zumindest einen konkreten Fall: Roland Griessmair, Bürgermeister von Bruneck und zugleich Inhaber des Planungsbüros Griplan. Griessmair wird unterstellt, dass seine freiberufliche Tätigkeit von seiner öffentlichen Funktion...

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