Unvereinbarkeit: (nd) Darf man gleichzeitig Bürgermeister und Inhaber eines Planungsbüros sein? Ist es zulässig, dass ein Bauingenieur, der auch das Amt eines Bürgermeisters bekleidet, öffentliche Aufträge übernimmt? Andersherum: Muss jemand, der Bürgermeister wird, seine freiberufliche Tätigkeit ruhen lassen?
Diese Grundsatzfragen betreffen zumindest einen konkreten Fall: Roland Griessmair, Bürgermeister von Bruneck und zugleich Inhaber des Planungsbüros Griplan. Griessmair wird unterstellt, dass seine freiberufliche Tätigkeit von seiner öffentlichen Funktion...
