Sportjustiz: (nd) Das Urteil des Bundesgerichts Lausanne überrascht nicht: Eine sofortige Rehabilitation von Alex Schwazer hätten selbst seine Rechtsanwälte nicht erwartet. Die von den obersten Richtern in Sachen Sport gewählte Formulierung stimmt Gerhard Brandstätter aber zuversichtlich: Schwazers Antrag auf Erlass einer Dringlichkeitsmaßnahme konnte laut Richterkollegium „bei der derzeitigen Faktenlage“ deshalb nicht stattgegeben werden, da der Antrag nicht mit „größtmöglicher Wahrscheinlichkeit“ begründet werden konnte. Brandstätter: „Das bedeutet, es gibt Beweise für...
Schwazer hofft weiter
