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Die Bozner Agentur der Einnahmen fordert von Südtirolern, die im Ausland studiert haben, bis zu 60.000 Euro zurück. Steuerberater Gert Gasser sagt: „Bozen missachtet die Regeln.“ (Interview zur Titelgeschichte "Ausser Kontrolle")
Andrej Werth | 20. Nov 2019 | ff 47/2019
Steuerberater Gert Gasser hätte einige Fragen an die Agentur der Einnahmen in Bozen. Er ist der Meinung: „Die Südtiroler werden ungleich behandelt.“

Foto: Alexander Alber

Der italienische Spitzenfußballer Mario Balotelli hat nach seinem Vereinswechsel von Marseille nach Brescia Anrecht auf einen fetten Steuerbonus. Denn: Wer aus dem Ausland nach Italien zurückkehrt, so sieht es das Gesetz vor, kann sich eine Menge Steuern sparen. Das gilt auch für die Südtiroler, die zwischen 2010 und 2017 ihr Studium im Ausland beendet haben und in die Heimat zurückgekehrt sind. Theoretisch zumindest. Viele der Rückkehrer, die um den Bonus angesucht haben, haben ein Problem. Die Agentur der Einnahmen Bozen fordert von ihnen hohe Beträge zurück – sie hätten keinen Anspruch auf das Geld gehabt. Gert Gasser findet: „Doch, haben sie!“ Der Steuerberater vertritt Dutzende Betroffene vor dem Steuergericht und ärgert sich. „Ein Sizilianer, der nach London zieht, ist genauso zu behandeln wie ein Brixner, der in Innsbruck studiert.“

ff:Herr Gasser, wären Sie der Steuerberater von Mario Balotelli, würden Sie ihm raten, um den Rientro-Bonus anzusuchen?

Gert Gasser: Wenn er mindestens zwei Jahre im Ausland war, dann ja. Es wäre ja unvorteilhaft, wenn er das nicht tun würde. Also, Mario, vai! Für Sportler gibt es aber eine Sonderregelung, sie erhalten einen geringeren Bonus. Es zahlt sich trotzdem aus.

Die Südtiroler, die um den Bonus -ansuchen, sind eher Uniabsolventen als Spitzen-fußballer. Aber auch für sie ist das eine super Sache, oder?

Absolut! In Italien gibt es eine hohe Steuerlast, und das Land ist auch sonst im Vergleich zu anderen wirtschaftlich weniger attraktiv. Seit 2010 versucht man, das mit diesem Steuer-hebel wieder wettzumachen. Das Gesetz führt auch zum gewünschten Effekt, es gibt genügend Leute, die wegen des Steuerbonus wieder nach Italien zurückkamen.

Was sieht der Bonus vor?

Ziehen wir als Grundlage des Rientro-Gesetz von 2010 heran, dann sah der Bonus vor, dass -Männer bis 2017 lediglich 30 Prozent und Frauen lediglich 20 Prozent ihres Einkommens versteuerten. Ich mache ein Beispiel: Eine Südtirolerin studiert im Ausland, kommt 2012 nach ihrem Abschluss nach Südtirol zurück und verdient im Jahr brutto 50.000 Euro. -Normal würde ihr Einkommen mit 15.000 Euro -besteuert werden, durch den Bonus werden aber nur 20 Prozent des Einkommens – also 10.000 Euro – versteuert. Das heißt, sie zahlt 2.000 statt 15.000 Euro an Steuern, von den Absetzbeträgen mal abgesehen. Sie spart sich also jährlich hohe Beiträge.

Aber?

Prinzipiell ist diese Regelung sehr positiv. Bei ihrer Anwendung muss man aber sehr vorsichtig sein. Die Bozner Agentur legt die Rientro--Regelung sehr restriktiv aus, es gibt da einige Stolpersteine. Aber schon das Gesetz hätte besser formuliert werden können.

Was für Stolpersteine?

Die Aire-Eintragung etwa, also die -Eintragung in das Register der Auslandsitaliener. Die Bozner argumentierten lange Zeit, dass auf den Bonus nur Anspruch hat, wer sich ins Aire einge-tragen hatte. Die Agentur der Einnahmen in Rom stellte 2012 mit einem Rundschreiben aber klar, die Eintragung braucht es nicht. In Bozen wurde aber nicht berücksichtigt, was in Rom entschieden worden war, die Bozner wandten die römischen Bestimmungen nicht an. Aber das sind nicht die einzigen Probleme.

Wir hören …

Der Steuerzahler kann um diese Vergünstigung mit einer Eigenerklärung, also von sich aus, ansuchen. Das ist ein großes Problem! Viele waren der Meinung, sie erfüllen die Voraussetzungen und wandten die Vergünstigung sofort an, leider manche auch zu leichtfertig. Es gab aber auch Fälle, bei denen die Agentur keine Auskunft gab, ob der Bonus zusteht oder nicht, und nun, kurz vor der Verjährung, kommt sie und sagt: „So, der Bonus steht dir nicht zu.“

Vor allem Innsbrucker Absolventen
hören das oft.

Ja. Da geht es oft um die Eintragung des Nebenwohnsitzes. Viele Südtiroler, die in Österreich studieren, melden am Studienort einen Nebenwohnsitz an. Bozen vertritt die Auffassung, dass das nicht als Nachweis über die Ansässigkeit im Ausland ausreicht. Aber zu Innsbruck gibt es sowieso eine ablehnende Haltung.

Warum?

Mir wurde in mehreren Verfahren gesagt, dass Innsbruck zu nahe liegt, die Studenten könnten auch pendeln. Man würde aber meinen, dass das Gesetz für alle gleich sei: Der Sizilianer, der nach London geht, ist genauso zu behandeln wie der Brixner, der in Innsbruck studiert. Die Südtiroler werden ungleich behandelt.

Weitere Streitfragen?

Die Sommerjobs. Wer im Ausland studiert und im Sommer in Südtirol jobbt, habe kein Anrecht auf den Bonus, sagt die Agentur. Weil sich der Antragsteller nicht dauerhaft im Ausland aufgehalten hat. Das ist doch eine perverse Interpretation! Das Gesetz besagt, man soll zum Zwecke des Studiums oder der Arbeit tatsächlich im Ausland gelebt haben. Aber es sagt nicht, dass man Italien 24 Monate lang nicht betreten darf. Wenn jemand in München Ingenieurwesen studiert hat, dann wird er wohl auch vor allem in München gelebt haben, oder? Das Wirtschaftsministerium hat das auch klargestellt: Wer über einen kurzen Zeitraum in Italien arbeitet, kann trotzdem für den Bonus ansuchen. Die Bozner Agentur der Einnahmen missachtet aber die Antwort aus dem Ministerium.

Wie viele Fälle hat Ihre Kanzlei vor dem
Steuergericht bisher verhandelt?

Dutzende. Laut Agentur wurden allein 2018 Hunderte an Beanstandungen rausgejagt.

Wie viele Verfahren wurden abgeschlossen?

Kein einziges. Momentan behängen alle, einige auch vor dem Kassationsgerichtshof in Rom. Die Agentur legt immer Rekurs ein, wenn es vor dem Steuergericht verliert.

Klingt so, als könne man gegen die Agentur gar nicht gewinnen?

Kann man schon. Aber bei drei Instanzen kann einiges an Prozesskosten zusammenkommen. Auch bei gewonnenen Verfahren zahlt die der
Steuerzahler, auch wenn eigentlich der zahlen müsste, der verloren hat. Und die Verfahren dauern Zeit. Auch deswegen ist die nervliche Belastung für die Steuerzahler hoch, ständig hängt ein Damoklesschwert über ihnen. Etwa bei jenen, die über das Gehalt und den Antrag auf Rückerstattung angesucht haben.

Heißt konkret?

Es gibt Fälle, da haben die Rückkehrer für 2013, 2014 und 2015 den Antrag auf Rückerstattung der Steuern gestellt. 2016 bis 2017 haben sie sich den Bonus aber über das Gehalt auszahlen lassen. Wenn der Antrag auf Rückerstattung nach Jahren des Wartens negativ ausfällt, was bedeutet das für die anderen Jahre?

Kann sich denn irgendwer sicher fühlen?

Sicher sind die, die 2012 und 2013 den Bonus erhalten haben und noch nicht kontrolliert -wurden. Diese Fälle sind verjährt.

Wer kontrolliert wird, ist reiner Zufall, oder?

Alle Fälle, die den Bonus in Anspruch nehmen, sind gekennzeichnet. Die können alle per Knopfdruck abgerufen werden. Ob dann jeder kontrolliert wird, müsste man die Agentur fragen. Ich habe den Eindruck, in Bozen wird sehr gerne kontrolliert.

Und in den anderen Regionen?

Steuerberater aus anderen Regionen sagen uns, dass der Bonus bei ihnen anders gehandhabt wird. Mailänder Kollegen fragen mich, warum es bei uns da oben so viele Probleme gibt. Ich weiß es nicht, man müsste der Agentur in Bozen die Frage stellen. In Südtirol will man, so scheint es, päpstlicher sein als der Papst.

Warum?

Auch diese Frage ist weiterzuleiten. Es stimmt schon, in Südtirol kommen überdurchschnittlich viele Fälle zur Anwendung. Aber wieso sollte man das Gesetz bei uns nicht anwenden? Und wieso interpretieren die Bozner die Bestimmungen anders als ihre römische Zentrale? Die Handhabung der Steuerbegünstigung empfinde ich in vielerlei Hinsicht als ungerecht. Man liest und hört ständig vom Fachkräftemangel, etwa in der Sanität. Über den Rientro könnte man Leute zurückholen. Ich freue mich, wenn ich jemandem zum Sieg verhelfen kann.

Falls das Urteil negativ und rechtskräftig ist, wie viel Zeit bleibt dann fürs Zahlen?

Umgehend nach der Urteilsverkündung. Das ist immer so: Beim Kassieren ist der Staat sehr schnell, beim Auszahlen aber sehr langsam.

Das Zurückzahlen kann Existenzen- -bedrohen …

Natürlich! Du baust ein Haus und nutzt dafür das Geld, und dann kommt nach fünf Jahren die Agentur und sagt: „Das Geld steht dir nicht zu.“ Ich habe immer wieder Leute bei mir sitzen, die nicht wissen, wie sie das Geld zurückzahlen sollen.

Sucht überhaupt noch jemand für den Bonus an?

Natürlich! Speziell jetzt, dieses Jahr wurde gesetzlich verankert, dass es die Aire-Eintragung nicht braucht. Das Gesetz gilt übrigens rückwirkend.