Es ist Dienstag, der 20. Oktober, irgendwo in Südtirol. Ein Schüler, 16 Jahre alt, kommt heute nicht zur Schule. Er fühlt sich nicht gut, hat leichtes Fieber und Husten. Nach zwei Tagen geht es ihm besser. Da er wieder zur Schule gehen möchte, kontaktiert er seine Hausärztin.
Sie muss ihm eine „Genesungsbescheinigung und Unbedenklichkeitserklärung für die Rückkehr in die Schulgemeinschaft“ ausstellen. Doch das mache sie nicht am Telefon, sagt sie. Dafür müsse er schon in die Praxis kommen. Morgen am besten.
Da der Schüler sämtliche Symptome für Covid-19 aufweist, schickt sie...
