(doc) „Grundsätzlich ist eine 2-G-Regel auch in Italien möglich“, sagt Walter Obwexer, Universitätsprofessor für Europarecht, Völkerrecht und internationale Beziehungen an der Uni Innsbruck zu ff. Die Verfassungen von Österreich und Italien seien einander ähnlich, insbesondere im Bereich der Grundrechte. Beide Staaten unterliegen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Vergleichbare Maßnahmen sind also in beiden Staaten rechtlich erlaubt, sagt Obwexer. Der Unterschied sei aber, dass in Österreich die Infektionszahlen seit einigen Tagen stark nach oben schnellen. Dagegen stehe...
