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Wer darf was?
Urbanistik – Tourismus
Markus Larcher | 27. Okt 2021 | ff 43/2021
Rund die Hälfte der Hotels in Südtirol liegen in landwirtschaftlichem Grün: Nun stehen die Interessen des Landschaftsschutzes jenen des Tourismus im Wege.

Foto: Archiv

(ml) Dass das neue Landesraumordnungsgesetz seine Tücken hat, wissen Gemeinden wie Planer und Techniker nicht erst seit heute. Derzeit schlägt ein Gutachten aus der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raum-entwicklung hohe Wellen. Das Gutachten, erstellt für einen ganz spezifischen Fall, zeigt nämlich auf, dass die qualitative Erweiterung in landwirtschaftlichem Grün für das Gastgewerbe kein Selbstläufer ist. Damit steht auch eine entsprechende Durchführungsverordnung der Landesregierung vom März auf rechtlich wackligen Beinen, die der qualitativen Erweiterung in Landwirtschaftsgebiet...

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