In Italien gilt die Wahlpflicht. Das ist von der Verfassung so festgelegt. Artikel 48 schreibt vor, dass die Wahl aller volljährigen Menschen „persönlich, gleich, frei und geheim“ sein muss. Und: „Ihre Ausübung ist eine Bürgerpflicht.“
Wer dieser Bürgerpflicht nicht nachkommt, muss heute aber nicht mehr mit einer Strafe rechnen – bis in die Neunzigerjahre war das der Fall. Aus der Wahlpflicht ist seitdem de facto ein Wahlrecht geworden. Allerdings machen von diesem Wahlrecht immer weniger Menschen Gebrauch.
Das lässt sich auch an der Beteiligung an den Landtagswahlen in...
