Wer sich in Südtirol mit Schule beschäftigt, stößt früher oder später auf den Artikel 19 des Zweiten Autonomiestatus. Darin heißt es: „In der Provinz Bozen wird der Unterricht in den Kindergärten, Grund- und Sekundarschulen in der Muttersprache der Schüler, das heißt in italienischer oder deutscher Sprache, von Lehrkräften erteilt, für welche die betreffende Sprache ebenfalls die Muttersprache ist.“
So weit, so klar. Aber was ist, wenn Schüler weder Deutsch noch Italienisch sprechen? Da-rauf gibt Artikel 19 keine Antwort. Wie auch? Das zweite Autonomiestatut trat 1972 in Kraft. Es...
