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Jetzt sollen die Beamten zahlen
ff media | 25. Sep 2024 | ff 39/2024
Die Santnerpasshütte am Fuße der Rosengartenspitze auf 2.700 Metern Meereshöhe (Bild aus der Bauphase): Laut Finanzpolizei hätte die verkaufte Fläche als „bebaubar“ eingestuft werden müssen.

Foto: Othmar Seehauser

Gericht – Santnerpasshütte: (doc) Wer die beiden leitenden Landesbeamten sind, wird vorerst nicht genannt. Sie haben nun einige Tage Zeit, Stellung zum Vorwurf des Rechnungshofes zu nehmen. Nach eineinhalbjähriger Ermittlung durch die Finanzpolizei wirft dieser den Beamten vor, Landesgrund zu billig verkauft zu haben. Sie sollen die Differenz – immerhin 600.000 Euro – aus eigener Tasche rückerstatten. Das ist happig.

In der Sache geht es um die Santnerpasshütte. Sie war 2018 von der Judith und Stefan Perathoner OHG gekauft worden. Die Familie Perathoner ist seit...

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