Wahlalter und Wahlzettel
Wahlberechtigte haben je eine Stimme für Kammer und Senat (je ein Stimmzettel).
Wahlberechtigt sind all jene Menschen, die am 25. September 2022 18 Jahre oder älter sind (gilt erstmals auch für den Senat).
Benötigte Dokumente
Personalausweis („Identitätskarte“) und Wahlausweis (kann auch noch am Wahltag in der Wohnsitzgemeinde beantragt werden). Handys dürfen nicht mit in die -Wahlkabine -genommen werden.
Stimmabgabe
Angekreuzt werden kann:
a) eine Kandidatin beziehungsweise...
