Tourismus – Obergrenze: (fh) Jetzt gibt es sie, die lang diskutierte Bettenobergrenze. Am Dienstag wurde die noch fehlende Durchführungsverordnung zum Gesetzestext von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Arnold Schuler vorgestellt. Mit vielen Ausnahmen, noch einigen Lücken und den Kriterien für das weitere Vorgehen bis März 2023.
Die Erhebung der Betten, der erste Schritt auf dem Weg zu einer Bettenlimitierung und Lenkung unter „einem gemeinsamen Dach“, soll für gewerbliche und nicht gewerbliche Betriebe ähnlich funktionieren.
Bis 31. März...
