In einem demokratischen Gefüge sind die Legislative, die Exekutive und die Judikative drei getrennte sogenannte Gewalten. Wo dies nicht der Fall ist, kann man von einer Verletzung demokratischer Rechte oder von Menschenrechten sprechen.
Wo jemand den Polizisten und den Richter zugleich spielt, müsste man aufhorchen, eine solche Entwicklung kann bedenklich sein. Auch wenn so manchen wenig denkenden Mitbürger*innen jemand gefallen dürfte, der mit seinem Arm machtvolle Taten vollbringt und mit einem eisernen Besen aufräumt, es gibt Aufgaben, die der Polizei zustehen, während die Verhängung von Strafen einem unparteiischen Gericht vorbehalten ist.
Wenn andere Wege eingeschlagen werden – etwa wenn ein Mannschaftskapitän gleichzeitig die Rolle des Schiedsrichters einnimmt –, muss man sich die Frage stellen, inwieweit sich demokratisches Recht auf dem absteigenden Ast befindet. Und ob nicht zu Beginn gegen manches, was sich unter der im Augenblick im Amt befindlichen Rechtsregierung und in ihrem Dunstkreis breit macht, aufgetreten werden müsste, bevor es zu spät wäre und die Verhältnisse einem über den Kopf wüchsen.
Wenn zwei Pädagogen, die an einer nicht genehmigten Demonstration teilgenommen haben, suspendiert worden sind – was heißt: kein Fehlverhalten und keine Zuwiderhandlung gegen die mittlerweile überstrapazierte Vorbildfunktion am Arbeitsplatz –, auf Veranlassung einer Person, die nicht für die Institution Schule zuständig ist, ist es notwendig, die Stimme zu erheben, es braucht klare und eindeutige Stellungnahmen, keine Nicht-Taktik des Kuschens und des Opportunismus, der ein Höchtmaß an menschlicher Unfreiheit darstellt.
Könnte es irgendwann so weit sein, dass man – der Verfasser ist auch Pädagoge – wegen des Verfassens von Leserbriefen, die Machtausübenden in verschiedenen Bereichen nicht zu Gesicht stehen, suspendiert wird?
Georg Lezuo, Bozen