Nun gehört auch Peter Faistnauer zum erlesenen Kreis von sechs Abgeordneten im Landtag, die allein eine Fraktion bilden. Damit tun sie weder ihrer politischen Karriere noch der Glaubwürdigkeit der Politik einen Gefallen. Im Gegenteil: Wie Meinungsforscher Hermann Atz imRai-Südtirol-Interview anmerkt, „schwächen Einmannfraktionen die Opposition“, die immer zersplitterter daherkommt.
Einmannfraktionen entstehen aber hauptsächlich durch das Wahlrecht, das durch die Reststimmenregelung schwach gewählten Listen relativ leicht den Einzug in den Landtag ermöglicht. 2018 zogen 9 Listen in den 35-köpfigen Landtag ein.
Es wäre also eine Regelung sinnvoll, die lediglich Listen, die mindestens ein Fünfunddreißigstel der Stimmen (Vollmandat) errungen haben, bei Zuteilung der Mandate auf Grundlage der Reststimmen berücksichtigt. Dies hätte den Vorteil, dass nur jene Listen in den Landtag einziehen, die vom Wahlvolk legitimiert worden sind, dieses mit einem Sitz im Landtag zu vertreten. Es kann doch nicht sein, dass Alessandro Urzì über ein Restmandat im Landtag sitzt, obwohl seine Liste nur fast halb so viele Listenstimmen erhalten hat, die es für ein Vollmandat gebraucht hätte.
Des Weiteren sollte es mindestens zwei Abgeordnete brauchen, um als Fraktion anerkannt zu werden. So würde die Zersplitterung der Opposition begrenzt, was diese stärkt, und zugleich die größeren Parteien unterstützt, weil tendenziell ihnen die Restsitze zukommen würden.
Markus Kröll, Schenna
