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Diskutieren verboten
ff media | 2. Sep 2020 | ff 36/2020
Ein Rundschreiben des Regierungskommissariates in Bozen beeinträchtigt öffentliche Diskussion in Vorwahlzeiten.

Foto: Alexander Alber

WAHLEN:

(ml) Die Meldung würde unter normalen Umständen in der Rubrik Abseits dieses Magazins landen. Doch das Attribut normal ist bei einem der jüngsten Rundschreiben des Regierungskommissariates nicht ganz passend, Es betrifft die „Regelung für das Verfassungsreferendum und die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am Sonntag, 20. und Montag, 21. September 2020“ und ist auf den 18. August 2020 datiert. Es geht darin um die Modalitäten für den anstehenden Wahlkampf. An einer Stelle heißt es: „Bei den im Freien stattfindenden Wahlveranstaltungen ist keine Rede und Gegenrede...

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