Kalterer See: (doc) Der Uferstreifen von Meeren, Flüssen und Seen in Italien muss frei zugänglich sein. Das ist gesetzlich so festgelegt (legge 296/2006 oder 217/2011). Zugleich gehören diese Gewässer samt Uferstreifen der öffentlichen Hand. Das ist beim Kalterer See nicht anders. Sieht man sich die Katastermappe an, reichen die einzelnen Grundstücke privater Eigentümer zwar bis auf fünf Meter an den See heran. Doch der Uferstreifen gehört wie das Gewässer dem Land Südtirol. Also uns allen.
Das Problem ist nur: Zu diesem Uferstreifen gibt es keinen Zugang, weil die...