Großraubtiere: (avg) In Südtirol werden auf 1.476 Almen Tiere gehalten. Die meisten von ihnen, genau 1.458, erklärte die Abteilung für Forstwirtschaft des Landes kürzlich zum Weideschutzgebiet. Für die restlichen achtzehn Almen gilt die Herdenschutzpflicht.
Die Kriterien dafür hatte die Landesregierung im sogenannten Wolfsgesetz festgelegt: Können weder Zäune gebaut, noch Hirten oder Hirtenhunde die Tiere vor Wölfen schützen, gilt eine Alm als Weideschutzgebiet. Dort sollen, immer laut neuem Gesetz, Wölfe per Entnahmeverfügung geschossen werden können: Die...
