Vom eingenommenen Mietzins wird dem Vermieter eine erhebliche Steuer abgeknöpft. Die Gesetzgeber hätten es sehr wohl in der Hand, leistbares Wohnen unter der Bedingung zu gewährleisten, für diese Verträge auf ihren kräftigen Steuerzugriff auf die Mieteinnahmen zu verzichten.
Josef Fulterer, Kastelruth
