Bahn-Ausschreibung: (js) Der Staatsrat in Rom hat entschieden: Die Ausschreibung für den Bahnverkehr in Südtirol für die Jahre 2025 bis 2039 ist rechtswidrig. Damit bestätigte er ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bozen vom März, gegen das das Land im April Berufung eingelegt hatte.
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde des Verkehrsunternehmens Arriva Italia. Der Vorwurf: Die Ausschreibungsbedingungen hätten unter anderem die bisherigen Betreiber – Trenitalia und Sad – begünstigt und damit gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstoßen.
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