Hans Berger: Dem Senator und ehemaligen Landesrat Hans Berger geht der Ruf nach, einen überdurchschnittlich stark ausgeprägten Sinn für Handfestes zu haben. Seine politischen Freunde necken ihn gern für dieses Talent und halten ihn für einen Geizhals. Das ist er nicht. Der immer aparte Herr aus Rein hat es in Ausübung seiner Ämter wohl einige Male an der gebotenen Diskretion gebrechen lassen. So ist ihm als Landesrat einmal passiert, dass er an sich selber ein Ansuchen um einen Landesbeitrag stellte, dieses selber genehmigte und selber „sich freut“, dem Herrn Berger schriftlich „mitteilen zu können, dass es wieder gelungen ist …“. Spätestens damit war auch jenes andere Vorurteil über ihn widerlegt, wonach der Berger im Wesentlichen ein Ver-berger sei. Selber ansuchen, selber genehmigen, sich selber beglückwünschen – mehr Transparenz geht nicht.
Der Berger ist definitiv kein Ver-berger. Das bewies der Ex-Politiker, der auch Hotelier ist, erst neulich an einer gerichtlich ausgetragenen Streitfrage, die wiederum einen Landesbeitrag betraf, diesmal einen ihm verweigerten. Dem Hotelier Berger wurde ein Covid-Entschädigungsbeitrag nicht gewährt. Weil er schon als Politiker zu viel verdient. Das entschied das Land so, und zwei Gerichtsinstanzen bestätigten es. Berger sieht sich seither ungerecht behandelt. Es geht ihm natürlich nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Um Gerechtigkeit. Er ist jetzt ein Michael Kohlhaas. Dessen berühmtes Prinzip war: Fiat iustitia et pereat mundus. Berger, der ja noch die Lateinmittelschule gemacht hat, versteht es. Für alle Mindergebildeten: Gerechtigkeit geschehe, und mag daran die Welt zuschanden gehen.
Das ist unser Kohlhaas, heißt halt Hans: Prinzip vor Geld – immer! Aber auch das, sonst wäre der Hans nicht der Berger, mit Augenmaß. Zwei erfolglose Prozesse hat er sich die Gerechtigkeit schon kosten lassen. Ein dritter wäre noch möglich, und für einen Prinzipienfesten wie ihn eigentlich zwingend. Er lässt es sein. „Die Spesen!“
von Florian Kronbichler
Journalist, ehemaliger Chefredakteur der ff