Zum Hauptinhalt
Recht für alle
ff media | 22. Jul 2020 | ff 30/2020

KOMMENTAR:

Journalisten haben eine Pflicht zur Fortbildung – viele Kolleginnen und Kollegen nehmen sie nicht besonders ernst. Eines dürfte dennoch bekannt sein: Informationen über den Gesundheitszustand eines Menschen sind ein hohes Gut, es muss schon gute Gründe geben, den Namen eines Menschen und dessen Erkrankung öffentlich zu machen. Etwa wenn ein Politiker aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes nicht mehr imstande ist, seinen Amtsgeschäften nachzugehen.

Besteht also ein öffentliches Interesse daran, den Namen des Mannes aus dem Gadertal zu nennen, der...

Abo testen

Abonnieren Sie jetzt die ff - und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte

Sie sind bereits Abonnent?