Vor gut zwei Monaten (!!!) habe ich beim Südtiroler Sanitätsbetrieb, Amt für Kommunikation und Bürgeranliegen, eine Beschwerde über die Ärztekommission für Führerscheine eingereicht. Einmal ganz abgesehen davon, dass man da mit einer Person kommuniziert, die einen sehr problematischen Umgang mit den vier grammatikalischen Fällen pflegt, bekomme ich auf wiederholte Anfragen hin die erhellende Auskunft: „Leider können wir Ihnen noch nicht antworten, da uns der Dienst für Rechtsmedizin noch keine Stellungnahme zur Verfügung gestellt hat.“ Hat etwa die noch nicht erfolgte Zurverfügungstellung einer Stellungnahme mit Formulierungsschwierigkeiten oder gar mit Erklärungsnotstand zu tun? Man könnte darüber lachen – wenn es nicht zum Weinen wäre.
Peppe Mairginter, Innichen