Wir legen das Schicksal unserer Organe fest und stimmen Behandlungsmethoden zu oder lehnen sie ab. Diese Rechte sind durch das Prinzip der selbstbestimmten Verfügung über unseren Körper begründet, das im Abwehrrecht des Patienten Ausdruck findet.
Ein urteilsfähiger Patient hat das Recht, eine medizinische Behandlung abzulehnen – selbst, wenn diese Behandlung lebensverlängernd wäre. Allgemein rechtlich und meist ethisch akzeptiert ist zudem die Gabe von starken Schmerzmitteln bei Schwerkranken, deren Tod als unbeabsichtigte, aber in Kauf genommene indirekte Folge, beschleunigt oder...
