Landtag – Hausschlachtungen: (ml) Manchmal sind neue Gesetze schneller beschlossen als alte umgesetzt. Das Gesetz zur sogenannten Hausschlachtung auf Bauernhöfen ist noch kein Jahr in Kraft, da gibt es schon ein neues. Beschlossen wurde es jüngst im Zuge des Omnibusgesetzes.
Demnach ist es von nun an erlaubt, Hausschlachtungen für den Eigenkonsum in landwirtschaftlichen Betrieben jährlich in einem Ausmaß von zwei Großvieheinheiten (GVE) durchzuführen. Damit tritt wieder eine Regelung in Kraft, die der langjährige Agrarlandesrat Arnold -Schuler vor einem Jahr...