Landesverwaltung – Wohnbauförderung: (aw) Der Satz klingt nüchtern, hat es aber ziemlich in sich: „Ab dem 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 werden die Beratungsdienste für neue Gesuche ausgesetzt.“
So steht es in einer Pressemitteilung der Landesabteilung Wohnbau. Wer ein neues Gesuch um Wohnbauförderung einreichen will, kann das also tun – er muss sich aber auf sich selbst verlassen und kann in der Landesverwaltung nicht mehr um Rat fragen.
Was hat das mit Bürgerfreundlichkeit zu tun, fragte sich vor Kurzem eine ff-Leserin. Wer schon einmal ein...
