Georg Mair spricht im Leit-artikel von einer Bittgang-Demokratie unter Altlandeshauptmann Luis Durnwalder.
Es sei mir die Frage erlaubt: Kann man es als Bittgang bezeichnen, wenn jemand als Vertreter – ernannt oder gewählt – einer privaten oder öffentlichen Institution deren institutionelle Anliegen dem Landeshauptmann vorgebracht hat und versucht wurde, diese gemeinsam einer Lösung zuzuführen?
Ist es ein Bittgang, wenn jede Person den Altlandeshauptmann ohne jegliche Formalität um seine Meinung, seinen Rat oder sein Gutachten auch privater Natur fragen konnte oder nur ein Dankeschön zur Kenntnis bringen wollte?
Was die Gerichtsverfahren anbelangt, so sei auf den römischen Rechtsgelehrten Domitius Ulpianus verwiesen, der folgenden Grundsatz aufstellte: „summum ius summa iniuria“, zu deutsch „die größte Gerechtigkeit ist die größte Ungerechtigkeit“.
Lorenz Egger, Bozen
