Staatsbürgerschaft:(tg) Der Senat wird in naher Zukunft über das neue Gesetz zur italienischen Staatsbürgerschaft beraten. Über das „ius soli“ und das „Ius culturae“, wie es im Juristenjargon heißt. Die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft sind laut „Ius soli” neben der Geburt in Italien noch eine langjährige Ansässigkeit, eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung in der EU, Einkommen über dem Mindesteinkommen und die Kenntnis der italienischen Sprache.
SVP-Senator Hans Berger befürwortet diesen Teil des Gesetzes. „Weil“, sagt er, „das Kind mit diesen Bedingungen...
„Im Interesse beider“
