Das Gesetz ist noch kein Jahr alt, und schon soll es wieder aufgeweicht werden. Ende Juli vergangenen Jahres trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die die Hausschlachtung für den Eigenkonsum in landwirtschaftlichen Betrieben strenger regulierte. So wurde die jährlich zulässige Schlachtmenge von maximal zwei Großvieheinheiten auf eine Großvieheinheit (GVE) reduziert. Konkret durften Bauern seitdem beispielsweise statt zwei Rindern nur mehr ein Rind für den eigenen Gebrauch schlachten.
Der Hunger nach Fleisch scheint nunmehr wieder gestiegen zu sein. Geht es nach dem neuen...
