Nein, eine Volksabstimmung wird nicht „notwendig“, wie Alexander van Gerven schreibt, „wenn ein Verfassungsgesetz keine Zweidrittelmehrheit im Parlament hat“. Gemäß Art. 138 Abs. 2 der Verfassung muss eine solche nämlich ausdrücklich beantragt werden, und zwar von einem Fünftel der Mitglieder einer Kammer, 500.000 Wahlberechtigten oder fünf Regionalräten innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung des Verfassungs(revisions)gesetzes.
Hubert Mair, Bozen