Passverkehr:Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19. Juni organisierte Motorsportveranstaltungen auf bestimmten Staats- und Landesstraßen verboten. Betroffen sind Straßen in geschützten Gebieten sowie generell in Lagen über 1.600 Meter Meereshöhe – unter anderem Dolomitenpässe, Naturparks, der Nationalpark Stilfserjoch und das UNESCO-Welterbe Dolomiten. Untersagt werden nicht nur Rennen, sondern alle organisierten motorisierten Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter – unabhängig davon, ob Autos, Motorräder oder Traktoren teilnehmen. Wichtig für Pendler und...
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