Zum Hauptinhalt
Straftat Spaziergang
Ermittlungsverfahren, Sicherheit und die Arbeit der Polizei in Meran
ff media | 29. Jun 2022 | ff 26/2022

Wer heutzutage seine Meinung offen kundtut, lebt gefährlich. Der Aufruf in sozialen Medien zu den sogenannten „Spaziergängen“ im März/April dieses Jahres kann leicht falsch verstanden werden und bei falscher „Beleuchtung“ einer Straftat gleichkommen! Das musste meine Person zur Kenntnis nehmen, als eines Abends kurz vor 22 Uhr drei Beamte der Staatspolizei an meiner Wohnungstür klingelten, um mir mitzuteilen, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren diesbezüglich eingeleitet wurde.

Zu diesem Zweck können Staatspolizisten problemlos „Außendienst“ versehen, aber um die grassierende Gewaltbereitschaft in Meran in den Griff zu bekommen, dafür können sie keinen Außendienst machen – der übrigens für über 50-jährige Staatspolizisten auch nicht vorgesehen ist, lässt der Meraner Bürgermeister den Bürgern mitteilen.

Fakt ist: Es scheint nur mehr über 50-jährige Staatspolizisten zu geben! Also kein Außendienst mehr möglich! Aber: Spätabendlicher Außendienst für drei –
teilweise bewaffnete – Beamte der Staatspolizei, um einem Meraner Bürger ein Ermittlungsverfahren wegen „Aufrufs zu Spaziergängen auf Facebook“ zuzustellen, ist problemlos machbar?!

Dass man mit solchen Maßnahmen das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung nicht verbessert, versteht sich von alleine.

Hartmann Stragenegg, Meran