Das Recht auf Sterbehilfe wird in Italien seit Jahrzehnten diskutiert. In regelmäßigen Abständen flammt die Debatte darüber auf. Konkret dafür getan wurde wenig. Es gibt zwar die Möglichkeit einer Patientenverfügung; darin können Menschen festlegen, welchen Behandlungen sie unterzogen werden wollen. Und welchen nicht. Aber das war’s.
Landesrat Hubert Messner will nun nicht mehr länger zuwarten – und die gesetzliche Grundlage für den assistierten Suizid schaffen. Das betrifft Kranke, die nicht mehr länger leben möchten; sie könnten dann zum Beispiel ein Medikament einnehmen, um zu sterben, unter ärztlicher Aufsicht.
Nicht alle sind davon begeistert. Der Bischof etwa warnt davor, schwerkranken Menschen den assistierten Suizid als Ausweg anzubieten. Und fordert stattdessen mehr Begleitung, menschliche Nähe und einen Ausbau der Palliativversorgung.
Auch Vizelandeshauptmann Marco Galateo bremst. Er lehnt ein Gesetz auf Landesebene ab und fordert eines auf Staatsebene. Er weiß: Die Regierung seiner rechten Fratelli in Rom wird einen Teufel dafür tun.
Dabei ist eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe in Italien längst überfällig. Bereits vor 20 Jahren schrieb Piergiorgio Welby einen Brief an den Staatspräsidenten. Der Mann, verheiratet mit der in Innichen geborenen Mina Welby Schett, litt unheilbar an progressiver Muskeldystrophie.
Welby forderte in seinem Brief vom September 2006 das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein: „Bis vor zwei Monaten ist mein Leben nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen, aber wenigstens für ein paar Stunden am Tag konnte ich mithilfe meines Computers lesen, schreiben, recherchieren, im Internet Freunde treffen. Jetzt ist es, als sei ich in einen Abgrund gestürzt, aus dem ich nicht mehr herauskomme. … Ich liebe das Leben, Herr Präsident, die Vorstellung zu sterben, ist mir ein Horror, aber das, was mir geblieben ist, ist kein Leben mehr. Es ist der sinnlose Versuch, mit aller Verbissenheit meine biologischen Funktionen aufrechtzuerhalten. Mein Körper gehört nicht mehr mir. Er liegt hilflos da, vor den Ärzten, den Krankenschwestern, den Angehörigen.“
