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Politik
Verantwortung und klare Regeln

Contra Direkte Demokratie:Warum die SVP gegen die Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie ist. Die Position von Harald Stauder. 

15. Jun 2026 | ff 23/2026

Foto: Alexander Alber

Die Direkte Demokratie kann ein wichtiges Instrument der Bürgerbeteiligung sein. Volksabstimmungen und Volksbegehren können dazu beitragen, politische Entscheidungen breiter abzustützen und das Interesse an demokratischen Prozessen zu stärken. Gleichzeitig darf aber nicht übersehen werden, dass Direkte Demokratie auch klare Grenzen und verantwortungsvolle Regeln braucht.

Komplexe politische und gesellschaftliche Fragen lassen sich oftmals nicht auf einfache Ja-Nein-Entscheidungen reduzieren. Es besteht die Gefahr, dass emotional geführte Kampagnen sachliche Debatten verdrängen und kurzfristige Stimmungen langfristige Entscheidungen beeinflussen. Gerade deshalb braucht Direkte Demokratie ausgewogene Verfahren, rechtliche Sicherheit und unabhängige Kontrollmechanismen.

Vor diesem Hintergrund lehnen wir die beiden Landesgesetzentwürfe Nr. 6/23 und Nr. 7/23 der Opposition ab, die kommende Woche im Südtiroler Landtag behandelt werden. Nicht zufällig wurden beide Gesetzentwürfe bereits in der Gesetzgebungskommission abgelehnt.

Besonders schwer wiegt die Einschätzung des Landesgerichts. Dieses kommt zum Schluss, dass wesentliche Teile der Entwürfe nicht mit den Bestimmungen des Autonomiestatuts vereinbar sind. Bereits aus diesem Grund wäre große Zurückhaltung angebracht. Wer Direkte Demokratie stärken möchte, darf keine Regelungen schaffen, die rechtlich fragwürdig sind und neue Unsicherheiten erzeugen.Auch die geplante Neuzusammensetzung der zuständigen Kommission ist kritisch zu sehen. Die vorgesehene Regelung erhöht das Risiko politischer Einflussnahme auf die Mitglieder eines Organs, das eigentlich unabhängig und neutral arbeiten muss. Gerade bei direktdemokratischen Instrumenten ist Vertrauen in die Objektivität der Verfahren entscheidend.

Hinzu kommt ein weiterer problematischer Punkt: Die Gesetzentwürfe sehen extrem niedrige Unterschriftenhürden vor und gleichzeitig die Einführung einer digitalen Plattform zur Sammlung von Unterschriften. Diese Kombination erscheint widersprüchlich und birgt die Gefahr, dass direktdemokratische Instrumente inflationär genutzt werden und an Ernsthaftigkeit verlieren.

Besonders kritisch ist zudem, dass die digitale Unterschriftenplattform ohne konkrete Angaben zu technischer Umsetzung, Datenschutz, Sicherheitsstandards und Kontrolle eingeführt werden soll. Digitalisierung ist wichtig, aber sie muss sorgfältig vorbereitet werden. Gerade weil die Landesregierung erst kürzlich verpflichtet wurde, entsprechende digitale Instrumente weiterzuentwickeln, braucht es ein durchdachtes Gesamtprojekt – ähnlich wie bei der Einführung der elektronischen Wahlverfahren.

Auch die vorgesehene massive Ausweitung jener Personen, die Unterschriften beglaubigen dürfen, wirft Fragen hinsichtlich Kontrolle und Rechtssicherheit auf.

Direkte Demokratie braucht Stabilität, klare Regeln und institutionelle Glaubwürdigkeit und sollte ein funktionierendes repräsentatives System nicht beeinträchtigen oder gar ad absurdum führen, sondern sinnvoll ergänzen. Über allem steht immer noch die Frage, wer letztendlich die Verantwortung für getroffenen Entscheidungen übernimmt. Bürgerbeteiligung funktioniert nur dann nachhaltig, wenn Verfahren nachvollziehbar, ausgewogen und rechtlich abgesichert sind.

Gerade ein Minderheitengebiet wie Südtirol braucht daher eine gut überlegte Weiterentwicklung der direkten Demokratie – mit Augenmaß, Verantwortung und Respekt vor den Grundlagen unserer Autonomie.

Harald Stauder



Die beiden Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie von Grünen und Team K werden voraussichtlich in den nächsten Wochen im Landtag behandelt. Die Einbringer wollen die Abhaltung von Volksabstimmungen erleichtern und auch für Regierungsformgesetze (wie Wahlgesetz) zulassen. Kernpunkte sind: die Senkung der Zahl der Unterschriften, die für die Zulassung erforderlich sind, Online-Unterschriften und eine andere Zusammensetzung der Kommission, die über die Zulassung von Referenden entscheidet. Die Opposition wird geschlossen dafür stimmen, dafür ist auch Landesrätin Ulli Mair, macht 18 Stimmen, die Mehrheit.