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Im Sinne der Autonomie

Pro Direkte Demokratie: Warum Stephan Lausch für mehr Direkte Demokratie ist. Ein Aufruf an den Südtiroler Landtag.

15. Jun 2026 | ff 23/2026
Stephan Lausch ist Koordinator der Initiative für mehr Demokratie

Foto: Alexander Alber

Die jetzt zur abschließenden Behandlung im Landtag kommenden Abänderungsvorschläge sind die Antworten auf eine fünfjährige Erfahrung mit gescheiterten Versuchen, das Landesgesetz 22/2018 zur Direkten Demokratie und Partizipation anzuwenden. Jeder einzelne der Vorschläge der Abänderung des geltenden Landesgesetzes ist entscheidend dafür, dass Mitbestimmung, wie sie vom Autonomiestatut vorgesehen ist, ausgeübt werden kann.

Eine Annäherung zwischen den Positionen im Landtag war immerhin gerade in jenen Punkten möglich, die vom Landeshauptmann als die eigentlichen Gründe für die Ablehnung der Gesetzentwürfe genannt worden waren: die Frage der Zulässigkeit von Volksabstimmungen über die wichtigsten Gesetze, mit denen unsere Demokratie geregelt ist, und die Einführung der Online-Unterschriftensammlung. Damit sollte die grundsätzliche Ablehnung der Gesetzentwürfe durch die SVP vom Tisch und der Vorbehalt überwunden sein.

Es hätte auch genügt, die Begleitberichte zu den beiden Gesetzentwürfen zu lesen, um zu verstehen, dass die Vorschläge ihre Richtigkeit und Berechtigung haben, dass sie durchführbar sind und nicht irrigerweise als dem Autonomiestatut widersprechend und als nicht durchführbar abgelehnt werden können.

Verletzt wird das Autonomiestatut hingegen effektiv durch die Tatsache, dass das politische Recht der Mitbestimmung, das den Bürger*innen genauso zusteht wie das Wahlrecht, nicht anwendbar ist. Seitdem die Zuständigkeit seiner Regelung 2001 an das Land übergegangen ist, konnte keine einzige gültige Volksinitiative stattfinden. Man stelle sich vor, wir hätten ein Wahlrecht, mit dem keine gültigen Wahlen zustande kommen können.

Damit dieses Recht anwendbar wird, schlagen wir vor:

• die explizite Festlegung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen über Regierungsformgesetze (Wahlgesetz, Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation);

• eine fachlich qualifizierte und von jeder lokalen Einflussnahme unabhängige Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit von Anträgen auf Volksabstimmung;

• eine Neufestlegung der Aufgabe der Kommission anhand der Regelung, wie sie im ersten Landesgesetz zur Direkten Demokratie (LG 11/2005) vorgesehen war;

• die Einführung einer Rechtsschutzversicherung für die Promotoren, mit der das Rekursrecht garantiert werden soll;

• eine Senkung und Staffelung der Unterschriftenhürden, wie das Autonomiestatut sie nahelegt;

• die Einführung der Online-Unterschriftensammlung, wie sie auf Staatsebene gültig ist;

• die Erweiterung des Kreises derer, die berechtigt sind, die Unterschriften zu beglaubigen;

• in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben zu können;

• eine amtlich neutrale Information, wenn direktdemokratische Instrumente von Bürger*innen genutzt werden;

• entsprechend den Vorgaben des Autonomiestatutes, das Recht von sieben Landtagsabgeordneten, ein Referendum zu einem einfachen Landesgesetz zu veranlassen.

Die Initiative für mehr Demokratie, unterstützt von 33 Organisationen und letztlich von einer großen Mehrheit der Bevölkerung, erwartet sich, dass der gesamte Landtag für diese beiden Gesetzentwürfe stimmt. Diese sind völlig kohärent mit den Vorgaben des Autonomiestatutes und sind notwendig, um die Anwendung eines von diesem vorgesehenen politischen Rechts möglich zu machen.

Jede ablehnende Stimme zu den beiden Gesetzentwürfen ist eine Stimme, die den Bürger*innen die Ausübung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechts weiter vorenthalten will.

Stephan Lausch