Wahlwerbung:(doc) Was seit 1998 verboten war, ist jetzt wieder erlaubt: die Wahlwerbung von Verbänden, Vereinigungen und Gewerkschaften. Sie durften ab dem sechzigsten Tag vor einer Wahl nicht mehr für Kandidaten oder Parteien werben. Das besagte ein Regionalgesetz. Der Haken daran: Das Gesetz sah keine Strafen vor. Das führte dazu, dass sich kaum eine Organisation an das Verbot hielt.
Der Landtag bereitete der Farce im September ein Ende und verabschiedete ein eigenes Landeswahlgesetz. Dieses sieht allerdings kein Werbeverbot vor. Die Grünen versuchten vergangene Woche...
Kein Verbot für Verbände
