(nd) Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat sich also der Meinung der Antidopingbehörde Wada und des internationalen Leichtathletikverbandes angeschlossen: Das Verfahren gegen den Geher Alex Schwazer wird nicht neu aufgerollt, die achtjährige Sperre nicht aufgehoben.
Schwazers Anwälte hatten gehofft, das Schweizer Gericht – die einzige Behörde, die über der ebenfalls in der Schweiz angesiedelten Sportgerichtsbarkeit Tas („Tribunal Arbitral du Sport“) steht – würde dem Urteil des Bozner Gerichtes Folge leisten. Dieses hatte befunden, dass Schwazer sich keines Dopingvergehens...