Der Alptraum kam per Post. Zunächst glaubten Eva und Adolf Thuile, dass sich der Absender nur in der Adresse geirrt hätte. Denn der eingeschriebene Brief, den das Gargazoner Ehepaar Mitte Februar 2017 erhielt, kam von einem Rechtsanwalt und enthielt die stattliche Geldforderung von 3.480 Euro.
Der Grund: Man habe das Urheberrecht verletzt, indem man auf der eigenen Homepage ein Foto verwendete, für das man keine Bildrechte besaß. Der Betrag, so hieß es im Brief, sei innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen, widrigenfalls man gezwungen sei, die Ansprüche des Bildbesitzers gerichtlich vor dem...
Teure Bilder
Von den Vermietern einer Ferienwohnung in Gargazon verlangt man wegen der Verwendung eines unscheinbaren Landschaftsfotos gleich mehrere Tausend Euro. Wegen angeblicher Urherberrechtsverletzung. Dahinter scheint ein Geschäftsmodell zu stecken.
