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Urteil über Sonderweg
ff media | 3. Apr 2024 | ff 14/2024
Gastwirte, die den Green Pass ihrer Gäste nicht kontrolliert haben, hätten nicht bestraft werden dürfen.

Foto: Alexander Alber

Verfassungsgerichtshof – Coronamaßnahmen: (aw) Es ist fast vier Jahre her, als am 8. Mai 2020 der Landtag sein „Neustart“-Gesetz verabschiedete, das Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus bei zeitgleicher Wiederaufnahme von Tätigkeiten vorsah. Nun hat der italienische Verfassungs-gerichtshof den Südtiroler Sonderweg in Teilen gekippt.

Es war ein Gastwirt aus Meran, der gegen die Bestimmungen geklagt hatte – er hatte von den Behörden eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 Euro erhalten, da er nicht wie vorgesehen den Green Pass seiner Gäste kontrolliert hatte....

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