Gibt es in Italien nicht Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher, in denen diese ihre Strafe absitzen und danach sogar noch länger inhaftiert werden können, wenn ihre Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nicht abgenommen hat? Somit ist das kein „Abkürzungsweg“, sondern eine Verlängerung, was ja auch menschenrechtlich heikel ist und immer wieder in der Diskussion steht.
Michael Bockhorni, Algund
