Zum Hauptinhalt
Die Schilda-Spritzer
Wenn Südtirols Bauern Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen sie Hinweisschilder aufstellen. So will es der nationale Aktionsplan. Weil die Schilder nicht abschreckend sein sollen, behilft man sich mit harmlosem Inhalt.
Markus Larcher | 7. Mär 2018 | ff 10/2018
Die Bauern müssen informieren über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in landwirtschaftlichen Bereichen, die an sensible Zonen angrenzen. Während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln muss am Rande des behandelten Grundstücks gut sichtbar ein Hinweisschild aufgestellt werden (mindestens DIN-A4-Größe, leserlich): „Fläche möglicherweise mit Pflanzenschutzmittel behandelt“.

Foto: ff-Grafik/Sabine Rainer

Noch wird an den Details gearbeitet. Noch muss man sich auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Es geht um die Frage, wie das ominöse Schild, das auf die Ausbringung von Pflanzenschuzmitteln nahe sensiblen Zonen hinweisen soll, letztendlich auszusehen hat.
Es sind technische Details wie die graphische Aufmachung, die Höhe, in der das Schild angebracht werden soll, oder die Beschaffenheit des Schildes, die die Arbeitsgruppe rund um die Vertreter des Bauernbundes, der Obstgenossenschaften und des Assessorats für Landwirtschaft zu klären hat. Die Hinweisschilder sollen schließlich landesweit...

Abo testen

Abonnieren Sie jetzt die ff - und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte

Sie sind bereits Abonnent?