Es soll kundgemacht werden, dass, sooft einer einen Bären oder Wolf schießt oder sonst ermordet, und deretwegen die Zeichen bringt, dem sollen für den Bären fünf Gulden, für den Wolf drei Gulden bezahlt werden“.
Der Beschluss der Gemeinde Kaltern vom 14. Juni 1670 ist unmissverständlich. Schon wenige Monate zuvor hatte man im Protokollbuch festgehalten, dass man „auf Mittel denken solle, um das schädliche Ungeziefer der Wölfe zu vertreiben“. Die Ausnahmeregelung in der Bauernlandesordnung, wonach es dem einfachen Volke erlaubt ist, schädliche Tiere zu erlegen, hat zu dieser Zeit offenbar...
Er ist wieder da
Der Wolf erobert einen verloren geglaubten Lebensraum zurück: Südtirol steht sein erstes Wolfsrudel bevor. Bauern schimpfen, Wildbiologen, Tierschützer und Städter frohlocken, die Politik gerät unter Druck. Ob das etwas werden kann mit dem neuen Nebeneinander?
