(nd) „Um das auch entsprechend umzusetzen, heißt das, dass die Anzahl der Urlaubsgäste – Nächtigungen – für jeden Betrieb gedeckelt wird, aufgrund der Anzahl der Nächtigungen, die der jeweilige Betrieb 2019 beherbergt hat. Sie gilt dann als Obergrenze für den jeweiligen Betrieb.“
Dass dieser O-Ton von Tourismuslandesrat Arnold Schuler im Rahmen eines Interviews auf Rai Südtirolfür mächtig Aufregung und Verwirrung gesorgt hat, überrascht nicht. „Moment mal“, fragte prompt auf Facebook ein Hotelier, „heißt das, dass ich in meinem Hotel die Anzahl der Nächtigungen des Jahres...
