Tourismus – Bettenobergrenze: (js) 12.000 Betten dürfen in Südtirol noch realisiert werden. Sie verteilen sich auf Tourismuszonen im ganzen Land und müssen bis zum 22. September verwirklicht werden, andernfalls verfallen sie. So wurde es 2022 bei der Einführung der sogenannten Bettenobergrenze festgelegt.
Doch wie kommt die Zahl von 12.000 Betten zustande, die als „erworbene Rechte“ gelten? Diese Frage stellte auch die Landtagsabgeordnete der Grünen, Madeleine Rohrer. Die Antwort von Tourismuslandesrat Luis Walcher: Er wisse nicht, wie diese Zahl errechnet worden...
Das Chaos mit den Daten
