Landeshauptmann kontra Athesia: (nd) Das Recht auf Meinungsfreiheit wird vom Gesetz recht großzügig interpretiert: Wer behauptet, ein Landeshauptmann sei der schlechteste aller Zeiten, macht sich nicht strafbar. Diese Äußerung kann politische Konsequenzen nach sich ziehen, sie gilt aber als freie Meinung.
Ganz anders verhält es sich bei einer falschen Tatsachenbehauptung – noch dazu, wenn diese in einer Zeitung aufgestellt wird. In diesem Fall geht es nicht mehr um freie Meinung, sondern um üble Nachrede, Rufmord, Verleumdung: Delikte, die strafrechtlich belangt...
