Zum Hauptinhalt
Wir sind so wie ihr
Die 2G-Regel gilt – nur nicht für die „die da oben“. Diesen Vorwurf will der Landtag mit einem Begehrensantrag entkräften. Ist es ihm gelungen?
Der Südtiroler Landtag in Bozen: Bislang fehlen die staatlichen Vorschriften aus Rom, wie die 2G-Regel am Arbeitsplatz der Politiker gestaltet werden soll.

Foto: Alexander Alber

Wer über 50 Jahre alt ist und an seinen Arbeitsplatz möchte, der muss entweder geimpft oder genesen sein. Diese 2G-Pflicht gilt seit Dienstag dieser Woche, gewählte Politiker sind allerdings davon ausgenommen. Die Regierung in Rom hat im Januar ein entsprechendes Dekret erlassen. Die Begründung: Abgeordnete auf allen Ebenen sind laut Verfassung „frei“ und deshalb nicht Arbeitnehmer in einem engeren Sinne.

Die Politiker richten es sich also wieder einmal, während die Bürger sich den Regeln unterwerfen müssen. Diesem naheliegenden Vorwurf wollte Gert Lanz, der Fraktionschef der SVP,...

Abo testen

Abonnieren Sie jetzt die ff - und Sie erhalten Zugriff auf alle Inhalte

Sie sind bereits Abonnent?