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Gesetze in einer fremden Sprache
Wer genau wissen möchte, was er in Corona-Zeiten darf, könnte die Verordnungen des Landes konsultieren. Wenn sie nur nicht so geschraubt daherkommen würden.
Georg Mair | 17. Feb 2021 | ff 07/2021
Verordnung um Verordnung hat Landeshauptmann Kompatscher 2020 erlassen: Wer sie verstehen will, braucht einen Rechtsbeistand.

Foto: Alexander Alber

Im Jahr 2020 hat Landeshauptmann Arno Kompatscher 74 Verordnungen erlassen, die meisten davon aufgrund der Pandemie – „Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug“. In diesem Jahr sind es schon 7, manchmal folgt auf die Dringlichkeitsmaßnahme flugs eine Interpretation. Da muss dann zum Beispiel geklärt werden, dass die „Tätigkeit der podologischen Betreung“, also der Fußpflege, nur „im Rahmen von handwerklichen Berufen“ geleistet werden kann.

Meistens werden die juristischen Texte vom Landespresseamt auf das Wesentliche eingedampft. Doch wer es genau wissen,...

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