Die Einschränkung unserer Freiheit und Grundrechte wurde bisher mit der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems und somit der Vermeidung von schweren Erkrankungen und Todesfällen gerechtfertigt und war somit auch verfassungsrechtlich abgesichert. Wenn die Risikogruppen geimpft sind, ist diese Gefahr abgewendet, da die Covid-Erkankung der Menschen, die noch nicht geimpft sind, asymptomatisch oder mit leichten Beschwerden verläuft und somit das Gesundheitssystem nicht belastet.
Insofern kann ich nicht nachvollziehen, wieso eine Herdenimmunität ein Richtwert für die Aufhebung der rechtlichen Maßnahmen, aber auch der Vorsichtsregeln sein soll.
Michael Bockhorni, Algund
