Als sie 2010 gewählt wurden, war ausgemacht, dass sie nicht länger als 15 Jahre im Amt bleiben dürfen. Die Mandatsbeschränkung, festgeschrieben im regionalen Wahlgesetz, sollte verhindern, dass Bürgermeister zu Dorfkaisern werden – also jahrzehntelang im Amt bleiben. Zu lange an der Macht, das sei nicht gut für eine Gemeinde, daraus ergeben sich möglicherweise Verflechtungen, die mehr schaden als nutzen. Oder es verhindert Erneuerung, weil immer jene gewählt werden, die bereits vorne dran sind.
Drei Amtsperioden, das war die Grenze, die für alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister...
