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Die Justiz wedelt mit
Stefan Tappeiner, Richter am Landesgericht Bozen, über die rechtlichen Gefahren beim Auslösen einer Lawine – und was die neueste Rechtsprechung hierzu lehrt.
Winterspaß Skitouren: Wer eine Lawine auslöst, muss mit strafrechtlichen Fogen rechnen.

Foto: Alexander Alber

Die Skipisten sind geschlossen, es boomt das Skitourengehen und Schneeschuhwandern. Damit steigen auch die Risiken. Dass der Berg kein rechtsfreier Raum ist, haben verschiedene Lawinenprozesse gezeigt. Im Unterschied zu anderen Alpenländern halten das italienische Recht und seine Rechtsprechung bei Auslösung einer Lawine einige Überraschungen parat. Hinzu kommt ein kaum beachtetes Urteil des Höchstgerichts aus dem vergangenen Jahr: Es könnte bei künftigen Lawinenprozessen noch von besonderer Bedeutung werden.

ff: Auf was müssen sich Wintersportler in Italien...

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