Italien:(nd) Theoretisch könnten in Italien im Frühjahr Neuwahlen stattfinden – zumindest wenn es nach dem Verfassungsgerichthof geht, der das sogenannte „Italicum“ für rechtmäßig erklärt hat. Allerdings mit Abstrichen: Ein Mehrheitsbonus für die siegreiche Partei sei zulässig, aber nur, wenn sie zumindest 40 Prozent erhält; vom Gericht kassiert wurde hingegen die Stichwahl zwischen den beiden stärksten Parteien.
Dass es tatsächlich bald zu Neuwahlen kommt, muss aber bezweifelt werden. Das jetzt gültige Wahlgesetz ist nicht nach dem Geschmack aller Parteien. Sie...
Dilemma Wahlgesetz
